Hinweise zu Urheberrechtsfragen

Bei der Publikation der Dokumente im Repositorium verbleiben die Urheberrechte bei Ihnen als wiss. AutorInnen und UrheberInnen.

Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Einwilligung bzw. Erlaubnis (PDF-Formular 1: eine Publikation) bzw. (PDF-Formular 2: mehrere Publikationen), damit Ihre Publikation(en) auf open HdBA (Reposis) veröffentlicht und im Internet zur Verfügung gestellt werden kann/können.

Bitte holen Sie ggf. auch die Einwilligung bzw. Erlaubnis von Co-Autorinnen und Co-Autoren ein. Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung des/der AutorIn der elektronischen Dokumente.

Für die vertraglich vom Verleger oder Herausgeber unabdingbare Zweitveröffentlichung nach § 38 Abs. 4 UrhG ist zu ermitteln, ob diese evtl. vertraglich zu günstigeren Bedingungen zulässig ist.

Etliche Zeitschriftenverlage gestatten ihren AutorInnen bereits nach Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre Aufsätze oder sonstige Publikationen vorab als Preprint oder parallel als Postprint auf einem Archivierungsserver einer Hochschule ("institutional repository") frei zugänglich zu veröffentlichen:

  • Um festzustellen, welche Verlage und Zeitschriften den Autorinnen/den Autoren dieses Recht einräumen, finden Sie Einzelheiten und Hilfestellung in der SHERPA-Romeo-Liste (link).
  • Sind dort keine Angaben zu finden, müssten Ihre Autorinnenverträge/Autorenverträge herangezogen werden, da die Vereinbarungen zwischen Verlag und den Autorinnen/den Autoren sehr unterschiedlich geregelt sein können.
  • Auch die Hochschulbibliothek unterstützt Sie dabei, Ihre Veröffentlichungen zu prüfen. Kontaktaufnahme hier (link Formular).

Urheberrecht

Open Access gewährleistet einen besseren Zugang zu wissenschaftlicher Information. Open Access ist jedoch mehr als ein Lesezugang. Bei Open Access geht es auch um eine bessere Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen, um die Förderung von Vernetzung von Wissenschaftlern und deren Hochschulen, um die Verbesserung von Forschung und Reduktion derer Redundanzen. Eine Nachbeforschung wissenschaftlicher Erkenntnisse ist zudem für die wiss. Lehre interessant.

Creative-Commons-Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen erlauben es AutorInnen, selbst zu bestimmen und klar zu kennzeichnen, wie ihre Veröffentlichung von anderen genutzt werden darf.

Die HdBA empfiehlt ihren AutorInnen die Nutzung der offenen Lizenz CC-BY. Bei dieser Lizenz erlaubt der/die Autor/in die freie Weiterverwendung der Inhalte, sofern bei jeder Verwendung sie/er als Urheber/in, die ursprüngliche Quelle und die Lizenz genannt werden. Eine offene Lizenz ermöglicht eine schnellere und breitere Zirkulation von Forschungsergebnissen, auf welcher andere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen schneller aufbauen können. Die HdBA schließt sich mit ihrer Empfehlung der CC-BY-Lizenz der Empfehlung des Wissenschaftsrates an.

ORCID

Eine Open Researcher and Contributor ID (ORCID) ist ein international anerkannter eindeutiger und dauerhafter Identifikator für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Die ORCID sollte bei jeder Publikation angegeben werden.

Gründe, welche für eine ORCID sprechen:

  • Autor und Autorinnen sind eindeutig zu identifizieren. Dieses ist insbesondere bei einer Namensgleichheit mit anderen Forschenden wichtig.
  • Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden eindeutig einer Person zugeordnet.
  • Die ORCID bleibt dauerhaft gleich, auch wenn einzelne AutorInnen ihren Namen ändern oder den Arbeitgeber wechseln.
  • AutorInnen können einen Kurzlebenslauf veröffentlichen und sich damit eine Art digitale wissenschaftliche Visitenkarte erstellen.

Eine ORCID ist kostenlos und lässt sich unkompliziert auf der Website von ORCID erstellen. Publikationen lassen sich automatisch per Digital Object Identifier (DOI) oder aus anderen Datenbanken ins ORCID-Profil überführen.