Nutzungsbedingungen für Ihre Veröffentlichung auf dem Repositorium der HdBA „Reposis“

Mit ihrer Einwilligung bzw. Erlaubnis in die Einstellung Ihres wissenschaftlichen Beitrages auf dem HdBA-Repositorium Reposis (HdBA open) erkennen Sie folgende rechtliche Nutzungsbedingungen für Ihre Publikationen bzw. Ihre Forschungsdaten an:

1) Publikationen

  • Mit der Veröffentlichung Ihrer Publikation auf Reposis erfüllt die HdBA nach § 2 Abs. 5 S. 3 am Ende LHG-BW ihre öffentlich-rechtliche wissenschaftsrelevante Aufgabe zur Gewährleistung freien Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen, Ihre sog. Open Access-Pflicht für ihr wissenschaftliches Personal. Sie verfolgt damit keine wirtschaftlichen Interessen. Sie erhalten von der HdBA keine Vergütung für die Veröffentlichung Ihres wissenschaftlichen Beitrags, zumal dieser regelmäßig im Rahmen Ihrer Dienstverpflichtungen aus dem Beschäftigungsverhältnis entstand, mit Ihrem Gehalt abgegolten ist (§ 43 UrhG).
  • Dafür hat sie dieses Repositorium nach § 28 Abs. 5 LHG-BW vor allem für Ihre „Zweitveröffentlichung1 im Sinne vom § 38 Abs. 4 UrhG eingerichtet. Gemeint ist die Zweitveröffentlichung eines wissenschaftlichen Beitrags im Rahmen einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung der HdBA. Entstand Ihr wissenschaftlicher Beitrag in mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit - im Rahmen Ihrer Dienstverpflichtungen, haben Sie als Urheber auch nach Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an Ihren Verleger oder Herausgeber das - unabdingbare - Recht, Ihren Beitrag in der Regel nach Ablauf von zwölf Monaten nach der Erstveröffentlichung - unter Angabe deren Quelle - in Ihrer akzeptierten Manuskriptversion (vor Redaktion durch Ihren Verleger oder Herausgeber) öffentlich zugänglich zu machen, sofern dieses keinem gewerblichen Zweck dient.
  • Rechtlich möglich ist ggf. auch eine Erstveröffentlichung Ihrer Publikation auf Reposis (HdBA open).
  • Zwecks Veröffentlichung Ihrer Publikation übertragen Sie hiermit als UrheberIn das einfache, zeitlich unbefristete Nutzungsrecht im Sinne vom § 31 Abs. 2 UrhG auf die HdBA, Ihren oben genannten wissenschaftlichen Beitrag als Publikation auf ihren Servern zu vervielfältigen, zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen und auf Einzelabruf in andere Datennetze zu übertragen. Ihre urheberrechtlichen Rechte zur anderweitigen Verwertung bleiben hiervon unberührt, verbleiben bei Ihnen.
  • Sie versichern, dass Ihnen allein das Urheberrecht an Ihrer Publikation zusteht und deren Veröffentlichung (Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit) keine Rechte Dritter verletzt. Als Miturheber nach § 8 UrhG können Sie nur gemeinsam mit allen Miturhebern Ihrer Publikation von ihrem Urheberrecht Gebrauch machen. Dieses gilt auch im Hinblick auf die in Ihrem vorliegenden Werk ggf. enthaltenen Abbildungen oder Multimedia-Elemente (z.B. Fotos, Grafikelemente).
  • Die Verantwortung zur Vermeidung von Interessenskonflikten liegt bei Ihnen als einreichendem/r UrheberIn und damit InhaberIn der urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Ihrem wissenschaftlichen Werk.

  • Sie tragen als UrheberIn für die Inhalte inkl. Abbildungen und Anhang Ihrer Publikation die volle Verantwortung und versichern, dass Ihr hier zur Verbreitung eingestellter wissenschaftlicher Beitrag keinen strafrechtlich relevanten Inhalt aufweist, etwa menschenverachtend, unter allem gruppenbezogen menschenfeindlich, gewaltverherrlichend, volksverhetzend oder pornografisch ist bzw. interpretiert werden könnte, nicht zu Straftaten anleitet oder das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt.
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Ihrer Betroffenen, deren personenbezogene Daten Sie im Forschungs- und Beschäftigungskontext Datenschutzrechtskonform erhoben und in Ihrer Publikation verarbeitet haben, haben Sie in Ihrer Publikation gewahrt. Grundsätzlich ist aus Ihrem wiss. Werk kein/e Betroffene/r (Person, Unternehmen oder Behörde) direkt über seinen/ihren Klarnamen identifizierbar. Die Klarnamen der Betroffenen haben Sie in Ihrer Publikation pseudonymisiert. Zudem kann Ihr/e Betroffene/r grundsätzlich nicht indirekt aus wiedererkennbaren Umständen, Eigenschaften oder Merkmalen aus Ihrer Publikation identifiziert werden. Die haben sie durch Anonymisierung (Weglassung) oder Pseudonymisierung entsprechend Ihrer wiss. Untersuchung vom/von der Betroffenen entkoppelt. Diese Schaffung von „anonymen Daten“ in Ihrer Publikation haben Sie Ihrem/r Betroffenen bei Einholung dessen/deren Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zugesichert. Nur ausnahmsweise darf der Klarname des/der Betroffenen in der Publikation genannt sein, erstens bei klarem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Namensnennung, und zweitens, sofern der/die Betroffene bzw. dessen VertreterIn in seiner/ihrer von Ihnen vor Datenerhebung einzuholenden Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung ausnahmsweise in die Nennung seines/ihres Klarnamens, u.a. bei Vorliegen seines/ihres berechtigten Interesses - als Experte oder aufgrund sozialer Stellung und/oder Funktion - eingewilligt hat, womit sich auch diese Entkoppelung von den obengenannten Umständen, Eigenschaften oder Merkmalen erübrigt.
  • Die HdBA behält sich das Recht vor, den öffentlichen Zugriff auf eine Publikation zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine o.g. Verletzung von Urheber-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechten bestehen. Die HdBA haftet nicht für Schäden aus einer Rechtsverletzung Dritter, sofern ihr nicht ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden daran nachgewiesen wird.
  • Sie sind verpflichtet, die HdBA unverzüglich nach Kenntniserlangung von einer o.g. Rechtsverletzung Dritter oder Zweifelsfällen, u.a. bereits bei bloßer Behauptung einer vermeintlichen Rechtsverletzung, zu informieren.
  • Die Metadaten ihrer wissenschaftlichen Publikation und deren Link zum Volltext werden im Katalog der HdBA und in weiteren Katalogen öffentlich-rechtlicher Bibliotheken, u.a. des GBV und des SWB sowie des 10plus-Verbunds, und weiterer gemeinnütziger Einrichtungen nachgewiesen.
  • Im Rahmen der gesetzlich geregelten Pflichtabgabe von Netzpublikationen erfolgt auch die Weitergabe Ihrer Metadaten mit den elektronischen Dokumenten Ihrer Publikation an die Deutsche Nationalbibliothek.
  • Der HdBA ist es gestattet, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung Ihre o.g. Dokumente in andere Dateiformate zu konvertieren oder anderweitig technisch zu verändern.
  • Die HdBA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass Dritte die Publikation Ihrer Veröffentlichung rechtswidrig herunterladen, verändern oder an anderer Stelle verbreiten sollten. Sie haben die HdBA unverzüglich nach Kenntniserlangung hiervon zu unterrichten.

2) Forschungsdaten

Zudem können Sie auf Reposis (HdBA open) Ihre Forschungsdaten - gemäß guter wissenschaftlicher Praxis für mindestens 10 Jahre - archivieren oder veröffentlichen. Für diesen Zweck erkennen Sie entsprechend den obigen zu 1) folgende Nutzungsbedingungen an:

  • Sie übertragen der HdBA das einfache, zeitlich unbefristete Nutzungsrecht im Sinne vom § 31 Abs. 2 an Ihren Forschungsdaten, um diese auf ihren Servern zu vervielfältigen, zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen und auf Einzelabruf in Datennetze zu übertragen. Die Rechte zur Verwertung in anderer Form bleiben hiervon unberührt, verbleiben bei Ihnen. Wie oben beschrieben, erfüllt die HdBA mit der Archivierung bzw. Veröffentlichung Ihrer Forschungsdaten ihre öffentliche Pflicht aus § 2 Abs. 5 S. 3 am Ende LHG-BW und keine wirtschaftlichen Interessen. Sie erhalten von der HdBA keine Vergütung (s.o. unter 1.).
  • Für die Veröffentlichung Ihrer Forschungsdaten versichern Sie, auch im Namen der an der Erschaffung und Verarbeitung der Daten beteiligten Personen, dass Rechte Dritter (s.o.) mit einer dieser Veröffentlichung nicht verletzt werden.
  • Insbesondere versichern Sie, dass Sie die unter 1.) genannten datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung von Ihnen erhobenen oder miterhobenen personenbezogenen bei Erstellung Ihrer Publikation eingehalten haben. Sie haben von den Betroffenen vor Verarbeitung deren personenbezogener, inkl. höchstpersönlicher Daten eine rechtssichere DS-Einwilligungserklärung (EE) eingeholt, in welcher Sie dem/der Betroffenen die in 1.) beschriebene Verarbeitung Ihrer Forschungsdaten zu anonymen Daten zugesichert haben.

In eine ausnahmsweise Nennung von Klarnamen unter Nichtentkopplung der wiedererkennbaren Umstände, Besonderheiten und Merkmale muss der/die Betroffene in der EE ausdrücklich eingewilligt haben oder durch das Überwiegen öffentlicher Interessen an der Namensnennung klar gerechtfertigt sein.

  • Die Verantwortung für die Vermeidung von Interessenskonflikten liegt bei Ihnen als InhaberIn der Verwertungsrechte und nicht bei der HdBA.
  • Sie übernehmen auch für die von Ihnen eingestellten Forschungsdaten die volle Verantwortung und versichern, dass die zu verbreitenden Inhalte den vorgegebenen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
  • Die HdBA behält sich das Recht vor, bei veröffentlichten Forschungsdaten den Zugriff auf diese zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine o.g. Rechtsverletzung bestehen. Die HdBA haftet nicht für Schäden, welche aus der Verletzung von Verwertungsrechten und sonstigen Rechtsverletzungen entstehen, sofern ihr nicht nachweislich ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden unterlaufen ist. Sie versichern, die HdBA unverzüglich bei Kenntniserlangung von Rechtsverletzungen Dritter, bereits in Zweifelsfällen, u.a. bei Behauptung vermeintlicher Rechtsverletzungen - in Kenntnis zu setzen.
  • Ihre Metadaten der zu publizierenden Forschungsdaten sowie die zusätzlich eingereichte README-Datei mit vertieften Beschreibungen des Datensatzes werden öffentlich zugänglich gemacht. Auch werden diese an Systeme wie BASE und DataCite zum Zwecke der Auffindbarkeit weitergegeben.
  • Der HdBA ist es gestattet, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung Ihre Forschungsdaten in andere Dateiformate zu konvertieren oder anderweitig technisch zu verändern.
  • Die HdBA sichert den Schutz Ihrer auf dem Publikationsserver Reposis abgelegten Daten zu. Dabei übernimmt sie keine Haftung für den Fall eines missbräuchlichen Zugriffs durch Dritte auf Ihre Forschungsdaten. Hiervon haben Sie die HdBA unverzüglich nach Kenntniserlangung davon zu verständigen.

1 nach § 44 Abs. 6 LHG-BW könnte die HdBA ihr wissenschaftliches Personal durch eine Satzung zur Wahrnehmung ihres Zweitveröffentlichungsrechts (§ 38 Abs. 4 UrhG) dienstrechtlich verpflichten; juris, de: Der VGH BW hat mit Beschluss vom 26.09.2017- 9 S 2056/16 § 44 Abs. 6 LHG-BW zur Normenkontrolle dem BVerfG vorgelegt, weil nach Art. 71,73 Abs. 1 Nr. 9 GG eine ausschließliche Gesetzgebung des Bundes gilt; juris,de: die Entscheidung des BVerfG steht noch aus; Sanderberger, Kommentar zum LHG-BW, 3. A. 2022, § 44 Rn 24 mwN in FN 10: Vor allem geht es hier darum, ob die strikte Zweitveröffentlichungspflicht ohne Abwägung mit den Interessen der Wissenschaftler mit der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG vereinbar ist; Nach der zu erwartenden BVerfGE sollte die HdBA eine nützliche ausgewogene Veröffentlichungsordnung erlassen.